Behandlungskosten

Behandlungskosten und Kostenerstattung

In unserer naturheilkundlichen Gemeinschaftspraxis werden die Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet, je nach zeitlichem Aufwand. Die Tätigkeit der Heilpraktikers ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Der Rechnungsbetrag wird mit Leistungserbringung/ Rechnungsstellung fällig, unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Versicherung

ie sind gesetzlich Krankenversichert und suchen eine günstige Zusatzversicherung für die Erstattung von Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)?

Dann klicken Sie bitte hier.

Da wir eine reine Bestellpraxis sind und für Sie Ihren Termin persönlich reservieren (keine Wartezeiten), behalten wir uns vor, Ihnen nicht fristgerecht abgesagte Termine (mindestens 24 Stunden zuvor) privat in Rechnung zu stellen.

Private Krankenkassen (PKV) und Beihilfeversicherungen (bei Beamten) erstatten die Behandlungskosten in der Regel anteilig oder vollständig, je nach Ihrem Versicherungsvertrag.

In der Gebührenordnung für Heilpraktiker gibt es reguläre Abrechnungsziffern für einige der angewandten Therapien und Methoden, die wir in unserer Praxis anbieten. Es kann von uns keine Gewähr für eine komplette Kostenübernahme von Seiten der Krankenkassen gegeben werden. Dies müssen Sie im Vorfeld mit Ihrer Versicherung klären. Dasselbe gilt auch für verordnete Mittel der Naturheilkunde.

Die jeweilige Erstattungshöhe der Behandlungskosten ist individuell sehr unterschiedlich und hängt u.a. von dem von Ihnen gewählten Tarif Ihrer Versicherung, bestimmten Höchstsätzen und der entsprechenden Selbstbeteiligung ab.

Seit 2012 tragen viele gesetzliche Krankenkassen anteilig die Behandlungskosten osteopathischer Behandlungen, sofern der behandelnde Osteopath eine Kassenzulassung vorweisen kann, was bei uns der Fall ist.
Osteopathie ist eine zusätzliche Leistung Ihrer Krankenkasse. Sie müssen in Vorleistung gehen und können die Quittung bei Ihrer Kasse zur Erstattung der Behandlungskosten einreichen. Voraussetzung dafür ist eine Osteopathie-Verordnung (Rezept) durch einen niedergelassenen Arzt mit einer Diagnose auf einem Privatrezept. Dies bedeutet für den Arzt keinen Mehraufwand und wird nicht wie physiotherapeutische Rezepte in das Budget des Arztes mit eingerechnet.

Die Kosten für eine Behandlungsstunde für gesetzlich Versicherte betragen bei uns aktuell 95,- Euro.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen und deren anteilige Kostenerstattung für die Osteopathie finden Sie hier.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte direkt ihre Krankenkasse.

Sie können Ihre Behandlungen bei uns als Heilpraktikerleistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abrechnen lassen.

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte Patienten

Sie haben zwei Möglichkeiten der Abrechnung:

  • über Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker
  • über eine Heilmittelverordnung (Privatrezept)

Erfahrungsgemäß werden durchschnittlich 80 % der Kosten erstattet.