Behandlungskosten und Kostenerstattung
In unserer naturheilkundlichen Gemeinschaftspraxis werden die Behandlungskosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet, je nach zeitlichem Aufwand. Die Tätigkeit der Heilpraktikers ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Der Rechnungsbetrag wird mit Leistungserbringung/ Rechnungsstellung fällig, unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Versicherung:
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